Boulevard im Aufruhr |
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Die mit Spannung erwartete Antwort auf die Fan-Reaktion liess etwas auf sich warten. Jetzt bläst der «Blick» gegen «Pyro-Kriminelle» zum Angriff. Eine Analyse, warum das nicht gelingen wird. Bingesser irrt kläglich «So wie sie sich im Stadion benehmen, so haben sie es auch bei den Morddrohungen gemacht: Sie agieren feige aus der Anonymität heraus und verstecken sich in der Anonymität», sagt «Blick»-Sportchef Felix Bingesser. Und in einem Bereich geht er durchaus richtig: Anonyme Verleumdungen und Morddrohungen sind zu verurteilen. Absolut. So etwas gehört sich nicht in einem Rechtsstaat. Doch bei allen anderen Interpretation irrt Bingesser kläglich. So hat es das Boulevardblatt offensichtlich verpasst, aus dem warnenden Schuss vor den Bug die richtigen Schlüsse zu ziehen. Und sieht sich erst noch moralisch im Recht. Eine kurze Rekapitulation: Es ist gemäss wirrer Boulevard-Logik durchaus in Ordnung, dass der «Blick» während Tagen das Umfeld eines mutmasslichen Täters belästigt (Mitbewohner, Familie, Arbeitgeber, usw.) und sowohl die Unschuldsvermutung – übrigens ein Grundrecht – als auch den Schweizer Pressekodex in den Wind schlägt. Arroganz des Boulevards Der «Blick» geht, nachdem erstmals von einer Seite Gegenwehr kam (auch wenn Art und Weise verwerflich sind), noch einen Schritt weiter: «Wer das Hooligan-Problem lösen will, muss die Täter aus der Anonymität holen. Reden am runden Tisch allein hat nichts gebracht», darf Felix Bingesser zu Protokoll geben. Man höre und staune. Die Zeitung scheint sich also in sicherheits- und fantechnischen Überlegungen besser auszukennen als jedes Experten-Gremium. Und: «BLICK hat die gewaltbereiten Täter an einem ganz wunden Punkt getroffen, weil wir sie aus dieser Anonymität geholt haben. Das trifft ihr Treiben existenziell.» Wir lernen. Immer den «Blick»-Wirrungen folgend ist es also Aufgabe des Boulevards, Straftäter (sogenannte «Pyro-Kriminelle») im Stadion ausfindig zu machen und öffentlich an den Pranger zu stellen. Genau diese Arroganz wurde dem «Blick» in der vergangenen Woche zum Verhängnis – und provozierte wohl erst die grossangelegte Anfeindungsaktion seitens einiger Fans. Zuvor hatte das Blatt wohl einfach Glück. Andere öffentlich diffamierte Personen, von denen gibt es übrigens viele, waren zumeist auf sich alleine gestellt und konnten sich nicht wehren. Ich erinnere mich an eine Sekretärin auf einer Gemeinde, die vor zwei, drei Jahren in ihrer Freizeit einem frivolen Hobby nachging und ein Flair für Lack und Leder sowie Aktfotos hatte. Der «Blick» fand damals: Das ist verwerflich – und deckte die gesamte Deutschschweiz mit besagten Fotos ein. Wie sich im Nachhinein herausstellte, hatte die verantwortliche Journalistin ein ähnliches Faible für erotische Fotos. Und war wohl noch immer angefressen, dass sie zuvor von der öffentlich beschuldigten Dame in einem Bikini-Wettbewerb geschlagen wurde. Der Business-Plan-Pranger Dieses Beispiel zeigt gleich zwei Dinge – und erst noch ziemlich eindrücklich: In Bezug auf Journalisten bedeutet es, dass man zunächst vor der eigenen Türe kehren sollte. Die wenigsten von uns sind wohl (und bis jetzt) ohne Makel und Fehler durch ihr Leben gekommen. Auch die Journalisten nicht. Und erst recht will auch von denen niemand, dass sein persönliches Privatleben in den Medien kolportiert wird. Auf den Boulevard angewendet, belegt es zudem den fatalen Irrtum, dass er über dem Gesetz steht. Der «Blick» ist keine Staatsgewalt (auch wenn er es wohl gerne wäre). Hier geht es nur darum, durch Hetze die eigene Auflage zu steigern. Also Pranger, da wo es dem Ringier-Konzern am meisten hilft. Quasi ein Pranger gemäss Business Plan. Verbrechensbekämpfung ist zurecht Sache von Polizei und Justiz. Für alles andere gibt es Anwälte. Eigentlich ganz einfach, oder? Bild: «Blick»-Titelseite vom 4. Oktober 2011 Weitere Artikel zum Thema: «Wir sind die Seele des Vereins» |
Der FC Basel dominiert die Meisterschaft seit einem Jahrzehnt. kurzpass.ch blickt auf die erfolgreichsten Jahre der Clubgeschichte zurück.
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Kommentare
Hier geht es gar nicht um die Opferrollen oder nicht, es geht darum, dass nicht verurteilte Personen an den Pranger gestellt werden, ohne dass diese Personen sich wehren könnten.
Gerade gestern stand doch in den Online Medien, dass die Zürcher Polizei zwei falsche Fotos (lies falsche Personen) zur Internetfahndun g eingestellt hat.
Blick nimmt sich nun gem. Ankündigung vom Sportchef das Recht hinaus, selber Fans zu "enttarnen". Auf welcher Rechtsgrundlage basiert dies? Wenn nicht mal die Polizei in der Lage ist, die richtigen Fotos zu veröffentlichen , wieso soll man dann mehr vertrauen in eine Zeitung haben, welche teilweise Geschichten ohne zu prüfen übernimmt? genau da liegt doch der Hund begraben, wer garantiert dass morgen nicht IHR Foto im Blick ist?
So ist's auch nun wieder passiert. Auch wenn ich seit mittlerweile 25 Jahre zum Fussball gehe, ist mir noch nie etwas passiert. Ich befürworte Pyro nicht, aber das was die unsägliche Zeitung veranstaltet ist die wahre Schande der Schweiz.
Zum Blick: Es herrschen im Schweizer Strafrecht gröbste Versäumnisse. Strengere Regeln, mehr Strafen sind zwingend nötig. Was der Blick macht mit der Veröffentlichun g der Fotos (von der Staatsanwaltsch aft/Polizei zur Verfügung gestellt) ist für mich in Ordnung. Nicht aber die Betitelung von Petarden-Trottel, des mittlerweile genug gestraften FCZ-Fans. Wer danach Morddrohungen ausspricht, muss sich nicht wundern, wenn ganze Gruppierungen in der Folge ein weiteres Mal nicht ernst genommen werden. Nochmals: Geht ins Stadion zum Fussball gucken.
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